Testament oder Schenkung – Gold im Nachlass

Wer Gold vererbt kann Familie und Freunden große Schätze hinterlassen. Aber was die wichtigen Details die man beachten muss? Im heutigen Artikel beschäftigen wir uns genauer mit Testament, Vermächtnis und Schenkung und erklären die wichtigen Aspekte.

Gold vererben – die drei Kategorien des Testaments, des Vermächtnis und der Steuer, wichtige Tipps wie Sie zum Beispiel am besten schenken oder ein rechtsgültiges Testament aufsetzt.

Erbgold richtig schenken

Allgemein gesprochen gibt es zwei Möglichkeiten wie Sie ihr Gold ordnungsgemäß verschenken können. Durch einen Schenkungsvertrag haben Sie die Möglichkeit mit einer notariellen Beglaubigung Gold an den Beschenkten zu übergeben. Der Vertrag dient hier in erster Linie dem Beschenkten, zum Beispiel wenn ein neidischer Dritter die Gültigkeit der Schenkung anfechten will. Inhaltlich vermittelt der Schenkungsvertrag den Wunsch des Schenkenden, das Gold an den Beschenkten ohne Gegenleistung zu übertragen. Bei einer Handschenkung wird das Gold ohne Vertrag übergeben. Es erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen, dass die Schenkung ohne Gegenleistung des Beschenkten erfolgt. Ein Sonderfall ist die so genannte Schenkung im Todesfall. Die Übergabe des Goldes erfolgt in diesem Fall erst nach dem Tod des Schenkenden. Der Vertrag gilt nur unter der Bedingung, dass der Schenkende vor dem Beschenkten stirbt.

Peter Steiner von der GOLD TO GO AG: „Gold zu verschenken ist eine wunderbare Geste, will aber gut durchdacht sein. Nicht nur die Wahl des Empfängers ist wichtig, auch in der Umsetzung gibt es verschiedene Möglichkeiten aus denen man als Schenkender wählen kann“.

Das Testament

In Deutschland ist das „Berliner Testament“ eine weit verbreite Vorlage das Erbe formal zu regeln. In dieser Ausführung eines Testaments setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Wenn beide Ehepartner verstorben sind geht das Erbe an die Kinder über. Als Standardlösung ist das Berliner Testament leicht verständlich und ohne größeren Aufwand umsetzbar, bringt aber auch anfechtbare Unklarheiten mit sich. Sollte zum Beispiel der überlebende Ehepartner erneut heiraten gibt es keine Möglichkeit das Testament an den neuen Partner anzupassen. Wir empfehlen ein Testament vor dem Verfassen mit einem Rechtsberater zu besprechen und es anschließend sicher beim Amtsgericht in Verwahrung zu geben.

Das Vermächtnis

Wie bereits erwähnt erhalten alle Nachkommen das Erbe gemeinsam. Um Streitereien innerhalb der Erbengemeinschaft zu vermeiden sollten Sie ihr Vermächtnis genau formulieren. Gold lässt sich genauer aufteilen als eine Immobilie, was bei mehreren Erben ein Vorteil ist. Eine genaue Produktaufstellung erlaubt es korrekt zwischen Münzen, Barren und Schmuck zu trennen. Außerdem sollten Sie Gold und anderen Edelmetallen auch die Originalquittungen beilegen. An dieser Stelle möchten wir noch einmal ausdrücklich betonen, dass das Erbrecht kompliziert und situationsabhängig ist. Unsere Artikel Serie gibt einen allgemeinen Überblick zur Thematik, kann aber nicht die individuelle Beratung mit einem Anwalt ersetzen.

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